Stiftungssatzung
(Aktueller Stand vom 19.06.2022)
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
(1) Die Stiftung führt den Namen "Betty-Huber-Stiftung".
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Elztal.
§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Entwicklungshilfe, insbesondere im Bereich der Bildung.
(2) Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen und die finanzielle Unterstützung einzelner Projekte dieser Organisationen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
§ 3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und mittelbar
- gemeinnützige und
- mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Eigenwirtschaftliche Zwecke werden nicht verfolgt. Die Mittel werden nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Stiftungszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder sonstige Vermögenszuwendungen begünstigt werden.
(3) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung kein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung zu.
§ 4
Stiftungsvermögen
(1) Das Stiftungsvermögen besteht aus:
Barvermögen in Höhe von € 175.000,-.
(2) Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
(3) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus etwaigen Zuwendungen, soweit diese nicht zur Vermehrung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
§ 5
Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus zwei natürlichen Personen. Der erste Vorstand wird von den Stiftern bestellt. Die Stifter gehören dem Vorstand auf Lebenszeit an.
(2) Bei Ausfall eines Vorstandsmitglieds bestimmen die verbleibenden Mitglieder die Ersatzperson.
(3) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Er sollte mindestens zweimal im Jahr zusammentreten.
§ 6
Rechte und Pflichten des Vorstandes
(1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch seinen Vorsitzenden alleine oder den stellvertretenden Vorsitzenden.
(2) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung der Stiftung, insbesondere die ordnungsgemäße Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Vergabe der Stiftungsmittel in Übereinstimmung mit dieser Satzung.
Der Vorstand kann zur Erfüllung seiner Aufgaben dritte Personen heranziehen.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Ihnen dürfen keine Vermögensvorteile aus Mitteln der Stiftung zugewendet werden. Sie haben Anspruch auf Ersatz der entstandenen und nachgewiesenen Auslagen und Aufwendungen.
§ 7
Beschlussregelung
(1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse kommen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustande. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Zweckändernde Beschlüsse oder der Beschluss über eine Zusammenlegung oder die Auflösung der Stiftung bedürfen der Einstimmigkeit.
(2) Beschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden, sofern alle Mitglieder damit einverstanden sind.
§ 8
Satzungsänderungen, Auflösung und Zusammenlegung der Stiftung
(1) Wird die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich oder erscheint sie angesichts wesentlicher Veränderungen der Verhältnisse nicht mehr sinnvoll, so kann der Vorstand der Stiftung einen neuen Zweck geben.
(2) Unter den in Abs.1 genannten Voraussetzungen kann der Vorstand auch die Auflösung oder Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung beschließen.
(3) Sonstige Satzungsänderungen werden vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen.
(4) Bei der Auflösung der Stiftung fällt das verbleibende Vermögen an den Verein RANDI e.V., Asbacher Str. 4, 74921 Helmstadt-Bargen, der es in einer dem Stiftungszweck oder diesem so nahe wie möglich kommenden Zweck entsprechenden Weise, ausschließlich gemeinnützig zu verwenden hat.